Marco Kocks
SIND KUNDENSTOPPER AUF DEM GEHWEG GENEHMIGUNGSPFLICHTIG?

Liebe Kreidefreunde!
Wer einen Kundenstopper vor dem Ladenlokal oder auf dem Gehweg seines Ladenlokals als Marketinginstrument einsetzen will, sollte beachten, dass das Aufstellen von Werbeschildern geltenden behördlichen Regelungen unterliegt.
Die Zuständigkeit für die Regelung und Genehmigung der Aufstellung eines sogenannten Gehwegreiters kann je nach Bundesland und Kommune variieren. In der Regel ist das örtliche Bauordnungsamt oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde für die Genehmigung zuständig. Diese Ämter setzen die Vorgaben der örtlichen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung oder anderer relevanter Verordnungen und Gesetze um.

Zuständigkeit
Die örtliche Behörde erteilt Auskunft über die konkreten Bestimmungen, Auflagen oder Beschränkungen und ggfs. damit verbundenen Kosten für den Inhaber des Ladenlokals und informiert über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Meist reicht ein einfaches Anschreiben mit Bitte um Genehmigung zur Aufstellung.
Grundlage
Aber warum ist das Aufstellen von Kundenstoppern im öffentlichen Raum eigentlich genehmigungspflichtig?
Mit der Regelung wird sichergestellt, dass diese im Einklang mit den Bestimmungen der StVO und der StVZO aufgestellt werden. So sollen Fußgänger und Fahrzeugführer im Straßenverkehr vor Schäden geschützt werden, die durch die unsachgemäße Platzierung von Werbeschildern verursacht werden könnten. Zum Beispiel gibt es für die Aufstellung einen Mindestabstand zur Fahrbahn, der eingehalten werden soll (Details für Dein Bundesland beim zuständigen Bauordnungsamt).
Bundesweite Unterschiede
Mich würde interessieren, wie die Bestimmungen in Eurer Stadt geregelt sind. Welche Behörde ist zuständig? Wie sind die Auflagen? Welche Kosten sind damit verbunden? Wie lange ist die Genehmigungsdauer? Schreibt Eure Erfahrungen gern mal in die Kommentare, wenn ihr die Zeit findet!
Euer Kreidekomplize
Marco